Die Lohnfortzahlung für Mitarbeiter im Krankenstand und die dreitägige Karenzzeit beim Krankheitseintritt gehören zu den großen sozialen Errungenschaften unseres Staates. Aber auch diese Medaille hat zwei Seiten. Es gibt immer wieder Mitarbeiter, die ihren Betrieb, ihre Kollegen und die Solidargemeinschaft durch die unberechtigte Inanspruchnahme dieser Sozialleistung für Mitarbeiter im Krankenstand schädigen. Der Volksmund spricht hier etwas hämisch, aber sehr treffend vom „Krank feiern“. Hierzu muss man wissen, dass das Vortäuschen einer Erkrankung, zum Beispiel um einer Nebentätigkeit nachzugehen, gegebenenfalls Gründe zur fristlosen Kündigung darstellen. Daher ist die Überwachung von Mitarbeitern im Krankenstand der gängigste Weg um herauszufinden, ob es sich wirklich um eine Erkrankung oder nur ein vorgeschobenes Argument handelt.
Die Lebenserfahrung lehrt, dass es immer wieder die gleichen Mitarbeiter sind, bei denen sich zumindest der Verdacht auftut, dass sie ihre Arbeitsunfähigkeit simulieren und sich dies von einem scheinbar wohlwollenden Arzt bescheinigen lassen. Dem Arbeitgeber sind in solchen Fällen ohne die Überwachung von Mitarbeitern zunächst einmal die Hände gebunden. Denn es gehört in der Regel nicht zu der Kernkompetenz eines Arbeitgebers, den gesundheitlichen Zustand eines Mitarbeiters sicher beurteilen zu können. Allerdings gibt es sichere Indizien, bei denen der Verdacht einer Krankheitssimulation zur Gewissheit werden kann.
So dürfte der Hinweis auf den Besuch eines Rockkonzertes berechtigte Zweifel am Migräneanfall und dem Krankenstand eines Mitarbeiters aufkommen lassen. Auch ist es eher unwahrscheinlich, dass die schwere körperliche Arbeit im Garten bei einem angeblichen Hexenschuss eine adäquate Therapie darstellt. Beispiele dieser Art sind jedem bekannt. Es gehört zu den Aufgaben jeder Firma, sich durch die Überwachung von Mitarbeitern vor derartigem Missbrauch zu schützen.
Denn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nur ein kleiner und keineswegs der wesentliche Teil der Auswirkungen, die eine simulierte Krankheit hat. Oftmals führt die krankheitsbedingte Abwesenheit zu Terminverschiebungen mit Kunden oder zu einem erhöhten Arbeitsanfall bei den Kollegen. Die Schäden, die hierdurch verursacht werden, wiegen oft schwer und können in gravierenden Fällen zu einer Schädigung des Betriebes führen.
Aus diesem Grund ist es keine indiskrete Bespitzelung, wenn die Angaben durch die Überwachung von Mitarbeitern im Krankenstand geprüft werden. Hierbei ist es sinnvoll, die Prüfung durch einen unbeteiligten Dritten vornehmen zu lassen. Dies dient sowohl der Objektivität bei der Sachverhaltsermittlung als auch der Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ein Arbeitgeber, der aus gegebenem Anlass den Verdacht hat, dass ein Mitarbeiter sich grundlos krankschreiben lässt, sollte daher eine Detektei mit einer Überwachung beauftragen. Im günstigsten Fall findet die Detektei heraus, dass der Mitarbeiter tatsächlich krank ist. Fehlendes Vertrauen wird dadurch wiederhergestellt. Führt die Überwachung des Mitarbeiters durch die Detektei zum Ergebnis, dass der Mitarbeiter simuliert, so kann ein ernstes Gespräch oder eine Abmahnung derartige Vorfälle, die dem gesamten Unternehmen schaden, für die Zukunft vermeiden. Sollte dies nicht ausreichend sein, so bieten die Ergebnisse der Überwachung durch eine Detektei eine gute Möglichkeit, eine rechtssichere Kündigung vorzubereiten.