Personenüberwachung / Observation für Privat und Wirtschaft durch die Detektei Rausch
Die Detektei Rausch aus Bielefeld ermittelt seit 1991 im Bereich der Personenüberwachung und dem Bereich der Observation von Personen. Unterscheiden muss man hierbei den Bereich der Personenüberwachung im Privaten und den Bereich der Personenüberwachung in der Wirtschaft. Dieses gilt unisono auch für den Bereich der Observation, der ein wichtiger Bestandteil einer Personenüberwachung ist. Im Bereich der Personenüberwachung gibt es die unterschiedlichsten Auftragshintergründe und somit diverse Motive, die einen Auftraggeber dazu bewegen, eine Person zu überwachen und/oder zu observieren. Immer aber steht das berechtigte Interesse des Auftraggebers im Vordergrund, ohne dies ein Auftrag von uns nicht entgegengenommen werden kann. Es muss vor der Auftragserteilung in einem persönlichen Gespräch ganz deutlich werden, dass der mögliche Auftraggeber ein eigenes berechtigtes Interesse an einer Personenüberwachung hat. Hier wird von uns auch geprüft, ob unsere Ermittlungen zur Vorbereitung einer Straftat dienen oder sogar direkt eine strafbare Handlung beinhalten. Für diesen Fall müssen wir den Auftrag natürlich ablehnen. Ein berechtigtes Interesse kann vorliegen, wenn im privaten Bereich, z.B. die Ehefrau den Verdacht hat, dass ihr Ehemann fremdgeht oder sie in irgendeiner Weise betrügt. Betrug kommt im privaten Bereich recht häufig vor und wird leider oft erst viel zu spät erkannt. Hier wird nicht selten mit den Gefühlen anderer gespielt, aber oft geht es auch um Geld und finanzielle Hintergründe bei solch einer betrügerischen Handlung. So haben wir schon Fälle gehabt, bei denen Freunde und eng Vertraute sich finanziell gegenseitig betrogen haben und dadurch kurz vor dem finanziellen Ruin standen. Durch unsere Personenüberwachung konnte dann eindeutig belegt werden, dass hier Betrug vorlag. Da unsere Beweise und Belege gerichtsverwertbar sind, konnte somit im Rahmen eines Gerichtsprozesses die Angelegenheit auch gerichtlich geklärt werden und der Betrogene kam im Nachhinein zu seinem Recht. Eine Observation und eine Personenüberwachung wird von uns äußerst diskret und zielorientiert durchgeführt. Nähere Einzelheiten dazu erläutern wir Ihnen gerne unter 0521/875848 oder bei einem persönlichen Gespräch.
Im geschäftlichen Bereich der Personenüberwachung und der Observation, also in der Wirtschaft, sind die Motive ähnlich, haben aber oft andere Dimensionen. Hier geht es oft um sehr viel Geld und einen hohen materiellen Schaden, der durch Untreue und Betrug ensteht. Auch hier wird von uns das berechtigte Interesse eines möglichen Auftraggebers genau hinterfragt, bevor es dann zu einem Auftrag zur Personenüberwachung kommen kann. Unternehmer von Firmen der unterschiedlichsten Größen haben oft das Problem, dass sich Mitarbeiter krank melden und der Verdacht besteht, dass diese während der Krankschreibungszeit woanders arbeiten und somit ihr Gehalt aufbessern. Eine Personenüberwachung dieses Mitarbeiters über einen bestimmten Zeitraum macht hier also durchaus Sinn und belegt nicht selten, dass der Unternehmer, unser Auftraggeber, den richtigen Verdacht hatte. In solch bestätigten Fällen der Schwarzarbeit während einer Krankschreibung sind unsere Ermittlungskosten sogar erstattungsfähig und bei dem untreuen Mitarbeiter zivilrechtlich einklagbar. Es gibt aber auch Fälle, da liegt bei einem Unternehmen der Anfangsverdacht vor, dass einer seiner Mitarbeiter sich des Diebstahls von Firmeneigentum schuldig macht. So wurden schon bandenmäßig komplette Metalllager im Auftrag und durch Vermittlung eigener Firmenmitarbeiter leergeräumt. Statistiken zu der Kriminalität in der Wirtschaft erhalten Sie ausreichend beim BKA. Partnertreue und Partneruntreue gibt es also nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in der Wirtschaft und damit auf geschäftlicher Ebene. Durch eine Personenüberwachung stellen wir sehr schnell fest, ob und mit wem eine bestimmte Person Kontakt hat und was diese Person während der Ermittlungszeit unternimmt. Am Ende sei noch erwähnt, dass es natürlich auch vorkommt, dass sich ein anfangs begründeter Verdacht nicht bestätigt. Ein im Verdacht stehender Ehemann, der sich nicht, wie vermutet, mit einer anderen Dame zu einem Tete-a-Tete traf, sondern einfach nur mal seine Ruhe haben wollte und sich so regelmäßig alleine auf eine Parkbank setzte und wohl übers Leben nachdachte. Sollten Sie also den Verdacht haben, dass Sie in irgendeiner Form betrogen werden oder wollen Sie Gewissheit darüber haben, was eine Person zu bestimmten Tageszeiten unternimmt, so nehmen Sie mit uns entweder tel. unter der Rufnummer 0521/875848 Kontakt auf oder schreiben Sie uns ein Mail an info@bielefelderdetektei.de.
Ihre Anfrage wird absolut diskret behandelt!